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Allgemeine Verkaufsbedingungen der FW Industrievertretung GmbH

I . Geltung

Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB.

 

Entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich der Geltung zustimmen.

Die Verkaufsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal vereinbart werden.

 

II. Angebot und Vertragsabschluss

Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich verbindliche Zusicherung erfolgte.

Bestellungen sind nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigen oder wenn wir ihnen durch Zusendung der Ware nachkommen.

 

III. Lieferungen, Lieferzeit, Lieferfrist

Angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

Hängt die Liefermöglichkeit von der Belieferung durch einen Vorlieferanten ab und scheitert diese Belieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dem Besteller steht ein Recht auf Schadensersatz aus diesem Grunde dann nicht zu.

Das gleiche gilt, wenn aufgrund höherer Gewalt oder anderer Ereignisse wie z.B. Feuer, Überschwemmung, Arbeitskampf, Betriebsstörungen, Streik und behördliche Anordnungen, die nicht unserem Betriebsrisiko zuzurechnen sind, die Lieferung wesentlich erschwert wird und wir dies nicht zu vertreten haben.

 

Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.

Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

Teillieferungen sind zulässig, sofern zwischen den Vertragsparteien nichts anderes vereinbart wurde.

 

IV. Preise und Zahlungsbedingungen

Unsere Preise verstehen sich ab Betriebssitz der Firma FW Industrievertretung GmbH, ausschließlich Mehrwertsteuer, Fracht, Verpackung und sonstiger Nebenkosten, sofern zwischen den Vertragsparteien nichts anderes vereinbart wurde.

 

Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf eines der in der Rechnung genannten Konten zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig und setzt neben fristgerechtem Zahlungseingang die Regulierung aller zeitlich früheren Rechnungen voraus.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne Abzug zu zahlen.

 

Verzugszinsen werden in Höhe von 8% über dem jeweils gültigen Bundesbank-Diskontsatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

 

V. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unbestritten sind.

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

VI. Gefahrübergang

Das Risiko der Beschädigung oder des Verlustes der Ware soll – auch bei frachtfreier Lieferung – auf den Besteller übergehen, wenn die Lieferung zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist.

Auf Wunsch und Kosten des Bestellers werden Lieferungen von uns gegen die üblichen Transportrisiken versichert.

 

VII. Eigentumsvorbehalt

Ungeachtet der Lieferung und des Gefahrübergangs oder anderer Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen, soll das Eigentum an den Waren nicht auf den Besteller übergehen, solange nicht der gesamte Kaufpreis gezahlt worden ist. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht ausdrücklich darauf berufen. Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, sind wir berechtigt, die Ware zurückzufordern oder anderweitig zu veräußern.

Bis die Ware bezahlt ist, muss der Besteller die Ware treuhänderisch für uns halten, die Ware getrennt von seinem Eigentum und dem Eigentum Dritter aufbewahren, sowie diese ordnungsgemäß lagern, sichern und versichern.

Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die gelieferte Ware gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

Eine Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen nicht in unserem Eigentum befindlichen Gegenständen verarbeitet oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefer-gegenstandes zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen im Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung.

Der Besteller ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern.

Der Besteller tritt bereits jetzt die aus dem Weiterverkauf resultierende Forderung gegen den Erwerber der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Kaufsache an uns ab.

 

VIII. Gewährleistung und Mängelrüge

Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

Sollten sich Beanstandungen trotz größter Aufmerksamkeiten unsererseits ergeben, so sind gemäß §377 HGB offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung geltend zu machen; anderenfalls gilt die Ware als genehmigt.

Der Besteller hat uns durch unverzügliche Übersendung von seiner Meinung nach fehlerhaften Liefergegenständen vorab eine Prüfmöglichkeit zu geben.

Sollte der Besteller Eigenschaften des Liefergegenstandes rügen, die diese bereits bei vorherigen Musterlieferungen aufwiesen, ohne beanstandet worden zu sein, wird eine Mängelrüge von uns insoweit nicht anerkannt.

Liegt an dem Liefergegenstand nachweislich ein Mangel vor, sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle einer Mängelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen wie Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten selbst zu tragen, soweit diese Kosten nicht dadurch überhöht sind, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht worden ist. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, oder sind wir zur Mängelbeseitigung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich die Mängelbeseitigung oder die Ersatzlieferung über eine angemessene Frist hinaus - es sei denn, wir haben die Gründe für die Verzögerung nicht zu vertreten - , kann der Besteller - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ersatz für vergebliche Aufwendungen stehen dem Besteller nicht zu.

Ein Schadensersatzanspruch aufgrund von Mängelfolgeschäden steht dem Besteller nicht zu.

Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei dem Besteller. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.

Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Sinne von §444 BGB richten sich die Rechte des Bestellers ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

IX. Sonstiges

Änderungen und Ergänzungen dieser Verkaufsbedingungen und der darauf beruhenden Kaufverträge bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel.

Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Passau.

Diese Verkaufsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen oder der darauf beruhenden Verträge unwirksam sein oder werden oder sollten sie eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt bzw. diese Lücke ausfüllt.

 

 

Bitte beachten Sie auch die Hinweise auf Copyright und Haftungsausschluss !

 

 

 

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